Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
(gültig ab 1. Juli 2019)

Allgemeines
Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Anbote, Vertragsabschlüsse etc. der Holly Kaffeesysteme GmbH, Löfflerweg 20 in 6060 Hall in Tirol, Österreich, (im folgenden „wir/uns“ oder „Holly“ genannt) erfolgen aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) und gelten diese für sämtliche – auch zukünftige – Rechtsgeschäfte als Rahmenbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Vertragspartner (im folgenden „Kunde“ genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn es liegt die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zu deren Inkraftsetzung vor – Vertragserfüllungshandlungen durch Holly gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Mitarbeiter die nicht der Geschäftsführung von Holly angehören sind unter keinen Umständen berechtigt, mit dem Kunden von diesen AGB abweichende Vereinbarungen mündlich oder schriftlich zu treffen.

Vertragsverhältnis
Schriftliche Mitteilungen, Anbote und Bestellungen (auch mittels Telefax oder E-Mail) des Kunden an Holly gelten als Angebot zum Vertragsabschluß und sind für diesen auch ohne Annahmeerklärung durch Holly für zumindest 3 Monate verbindlich. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die schriftliche Auftragsbestätigung versendet haben oder die Lieferung tatsächlich durchgeführt wird.
Angebote von Holly erfolgen schriftlich (auch mittels Telefax oder E-Mail) und ist Holly 14 Tage ab Absendung an dieses Angebot gebunden. Anbote verstehen sich immer exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde kann dieses Angebot schriftlich (auch mittels Telefax oder E-Mail) annehmen. Lieferfristen sind unverbindlich, Fixgeschäfte und verbindliche Liefertermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Holly selbst nicht rechtzeitig von ihren Lieferanten beliefert wird, bei höherer Gewalt, Arbeitsunfällen, insbesondere Streik und Aussperren, sowie weiteren von Holly nicht zu vertretenden Umständen.

Preise
Alle von Holly genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich exklusive der jeweils gesondert ausgewiesenen Versandkosten, Spesen und Versicherungskosten, in Euro und pro Einheit. Maßgebend sind die am Tage der Ausführung des Auftrages gültigen Preislisten. Allfällige aus Anlass des Versandes entstehende Import- und Exportkosten sowie alle sonstigen Gebühren, Kosten und Abgaben gehen stets zu Lasten des Kunden.

Zahlungen und Verzug
Mangels schriftlicher anderslautender Vereinbarung sind sämtliche Lieferungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zu bezahlen, dies skontobzw. abzugsfrei. Befindet sich der Kunde mit der Begleichung irgendeiner Schuld aus der gesamten Geschäftsbedingung in Verzug, so ist Holly zur Lieferung nur nach vorheriger Bezahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises verpflichtet, dies auch bei anders lautender Zahlungsvereinbarung. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist Holly berechtigt, einen Verzugszinssatz von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen und ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen, Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen. Darüberhinaus werden bei Zahlungsverzug oder –unfähigkeit sämtliche uns zustehenden Forderungen sofort fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Holly aufzurechnen.

Versand
Der Versand erfolgt – mangels ausdrücklich anderslautender schriftlicher Vereinbarung – auf Rechnung des Kunden ab Lager/Werk am Versandort. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung und Benachrichtigung hievon an den Kunden auf diesen über, spätestens mit Absendung der Ware. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Zustelldienste, eigener Fuhrpark, usw.), für Holly anfallende Kosten in diesem Zusammenhang werden an den Kunden weiterverrechnet.

Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unserer offenen Forderungen verbleibt die Ware im Eigentum von Holly. Im Falle des exekutiven Zugriffes auf die im Eigentum der Holly Kaffeesysteme GmbH stehenden Waren und bei Verbringung der Waren auf einen anderen Standort ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen und den zugreifenden Dritten über das Eigentum der Holly Kaffeesysteme GmbH in Kenntnis zu setzen. Für alle uns aus einer Verletzung dieser Bestimmung erwachsenden Schäden haftet der Kunde.

Gewährleistung und Schadenersatz
Gewährleistung wird nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Wandlung geleistet. Der Kunde verpflichtet sich die Untersuchung der Ware hinsichtlich Qualität und Quantität in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anlieferung der Ware gemäß § 377 HGB durchzuführen. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens binnen 3 Werktagen ab Kenntnis, unter Bekanntgabe von Art und Umfang derselben schriftlich anzuzeigen Wird ein Mangel nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Von uns nicht genehmigte Veränderungen an der Kaufsache, unsachgemäße Lagerung oder Verarbeitung etc. bewirken den Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche. Gebrauchte Waren sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Holly haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne und haftet überdies nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einvernehmlich und ausdrücklich wird die Haftung bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Nimmt der Käufer die kaufgegenständliche Ware nicht ab, sind wir berechtigt wahlweise auf Annahme zu bestehen oder 30 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadens- und Aufwandersatz zu verlangen, wobei das Recht vorbehalten bleibt höhere Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Allgemeines
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von Holly. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand das am Sitz von Holly sachlich zuständige Gericht. Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit bzw. Aufhebung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren den Bestand des Vertrages nicht. Die als unwirksam aufgehobene oder nichtige Bestimmung des Vertrages wird durch eine den wirtschaftlichen Intentionen am nächsten kommenden Bestimmung ersetzt werden, und hat die Unwirksamtkeit einzelner Bestimmungen keinen Einfluß auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.